Abgeschlossener Netzwerkschrank mit Firewall und Ordner mit Schutzschild
  1. Start
  2. Ratgeber
  3. NIS-2 für kleine und mittlere Unternehmen
IT-Sicherheit

NIS-2 für kleine und mittlere Unternehmen: Bin ich betroffen?

Seit Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS-2-Umsetzungsgesetz. Viele Mittelständer fallen erstmals unter gesetzliche Pflichten zur IT-Sicherheit. Und auch kleinere Betriebe spüren die Auswirkungen, oft über ihre Kunden.

Von Michael Obert  |  Aktualisiert am 15.10.2026  |  7 Min. Lesezeit

NIS-2 ist eine EU-Richtlinie für mehr Cybersicherheit. Deutschland hat sie mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz umgesetzt, das am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Kern ist das überarbeitete BSI-Gesetz. Schätzungen gehen von rund 30.000 betroffenen Einrichtungen in Deutschland aus, deutlich mehr als bisher unter die KRITIS-Regeln fielen.

Bin ich betroffen? Kurz gesagt

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz gilt in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025. Direkt betroffen sind Unternehmen aus 18 Sektoren, in der Regel ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Euro Umsatz und Bilanzsumme. Sie müssen sich beim BSI registrieren, Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und Vorfälle melden. Kleinere Zulieferer sind oft indirekt betroffen, weil ihre Kunden Sicherheitsnachweise verlangen.

Wer ist direkt betroffen?

Betroffen sind Unternehmen aus 18 Sektoren, darunter Energie, Gesundheit, Transport, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe wie Maschinenbau sowie digitale Dienste. Maßgeblich ist zusätzlich die Größe:

  • Wichtige Einrichtungen: in der Regel ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Bilanzsumme.
  • Besonders wichtige Einrichtungen: in der Regel ab 250 Beschäftigten oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz.
  • Für einige Bereiche, etwa bestimmte digitale Dienste, gelten Sonderregeln unabhängig von der Größe.
Betroffenheit prüfen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet auf seiner Website eine Betroffenheitsprüfung an. Nehmen Sie sich zehn Minuten dafür, bei Unsicherheit helfen wir bei der Einordnung.

Welche Pflichten gelten?

  1. Registrierung beim BSI: über das BSI-Portal, für das ein Unternehmenskonto benötigt wird. Für Unternehmen, die schon bei Inkrafttreten betroffen waren, lief die Frist Anfang März 2026 ab. Wer sie verpasst hat, sollte die Registrierung sofort nachholen.
  2. Risikomanagement: angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, etwa Backup, Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Notfallplanung und Schulungen.
  3. Meldepflichten: erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen in Stufen gemeldet werden, mit einer ersten Meldung innerhalb von 24 Stunden.
  4. Verantwortung der Geschäftsleitung: Die Leitung muss die Maßnahmen billigen, überwachen und sich schulen lassen.

Warum auch kleinere Betriebe betroffen sind

Auch wenn Ihr Betrieb unter den Schwellenwerten liegt, kann NIS-2 Sie erreichen. Betroffene Unternehmen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette berücksichtigen. In der Praxis bedeutet das: Zulieferer, Dienstleister und Handwerksbetriebe erhalten Fragebögen zur IT-Sicherheit oder vertragliche Anforderungen. Wer dann ein funktionierendes Backup, Zwei-Faktor-Anmeldung und einen Notfallplan vorweisen kann, ist klar im Vorteil.

Die fünf Maßnahmen mit der größten Wirkung

  1. Backup nach der 3-2-1-Regel mit getesteter Rücksicherung
  2. Zwei-Faktor-Anmeldung für E-Mail, Microsoft 365 und Fernzugänge
  3. Automatische Sicherheitsupdates auf allen Geräten
  4. Eine professionelle Firewall und getrennte Netze
  5. Ein einseitiger Notfallplan und eine kurze Schulung für alle Mitarbeiter
Selbst testen

Mit unserem kostenlosen E-Mail-Sicherheits-Check sehen Sie in Sekunden, ob Ihre Domain mit SPF, DKIM und DMARC vor gefälschten Absendern geschützt ist.

Fazit

NIS-2 ist kein Thema nur für Konzerne. Direkt betroffene Unternehmen müssen jetzt handeln, alle anderen sollten sich vorbereiten, weil ihre Kunden danach fragen werden. Die gute Nachricht: Die wirksamsten Maßnahmen sind bekannt und bezahlbar. Mehr dazu unter IT-Sicherheit. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Michael Obert
Michael ObertGründer von Cybersolve, IT- und E-Commerce-Berater aus Bad Orb

Häufige Fragen zum Thema

Muss ich mich als kleiner Handwerksbetrieb beim BSI registrieren?

In aller Regel nein, wenn Sie unter 50 Beschäftigten und 10 Millionen Euro Umsatz liegen und nicht in einem Sonderbereich tätig sind. Prüfen Sie es mit der Betroffenheitsprüfung des BSI.

Was passiert, wenn ich die Registrierung verpasst habe?

Holen Sie sie unverzüglich nach. Das Gesetz sieht für Verstöße Bußgelder vor, eine schnelle Nachregistrierung ist der beste Weg.

Hilft Cybersolve bei der Umsetzung von NIS-2?

Ja, bei den technischen Maßnahmen: Backup, Firewall, Zugänge, Updates, Notfallplan und Dokumentation. Für rechtliche Fragen arbeiten Sie am besten zusätzlich mit einem Fachanwalt oder Datenschutzbeauftragten.

Wie sicher ist Ihre IT?

Der kostenlose Sicherheits-Check dauert etwa 60 Minuten. Sie erhalten eine Ampel-Bewertung und die drei wichtigsten Maßnahmen.