Empfang einer modernen Arztpraxis mit Monitoren und Kartenterminal am Abend
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Für Arzt- und Psychotherapiepraxen

IT-Sicherheitsrichtlinie in der Praxis umsetzen – geprüft, umgesetzt, dokumentiert

Wir prüfen, welche Anforderungen der KBV-Richtlinie für Ihre Praxisgröße gelten, setzen fehlende Punkte in sprechstundenfreien Zeiten um und dokumentieren alles verständlich. Für Praxen im Main-Kinzig-Kreis und in Hanau vor Ort, für alle anderen per Fernwartung.

  • Bestandsaufnahme nach Praxisgröße
  • Umsetzung ohne Praxisausfall
  • Dokumentation für Ihre Unterlagen
  • Jährliche Überprüfung

Kurz gesagt: Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV nach § 390 SGB V ist für alle Kassenpraxen verbindlich. Welche Anlagen gelten, hängt von der Zahl der Personen ab, die ständig mit der Datenverarbeitung arbeiten (bis 5, 6 bis 20, mehr als 20), sowie von Großgeräten und der Telematikinfrastruktur. Wir übernehmen die Umsetzung – von der Bestandsaufnahme bis zur Dokumentation. Hintergründe im Ratgeber IT-Sicherheit in der Arztpraxis.

Selbstcheck: Wo steht Ihre Praxis?

Wählen Sie Ihre Praxisgröße und haken Sie ab, was schon erledigt ist – in zwei Minuten sehen Sie, wo es Lücken gibt.

Wie viele Personen arbeiten in Ihrer Praxis ständig mit der Datenverarbeitung?

Für Ihre Praxis gelten: Anlage 1 und Anlage 5

Was ist bei Ihnen schon umgesetzt?

0 von 12 typischen Punkten umgesetzt. Lassen Sie uns gemeinsam draufschauen.

Praxis-Check anfragen

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht gespeichert oder übertragen. Die Liste ist eine verständliche Zusammenfassung typischer Punkte und ersetzt nicht den Wortlaut der Richtlinie.

So setzen wir die Richtlinie in Ihrer Praxis um

  1. Bestandsaufnahme

    Geräte, Programme, Netze, Zugänge, Telematikinfrastruktur und Sicherung – an einem Termin außerhalb der Sprechzeit.

  2. Einordnung und Abgleich

    Welche Anlagen gelten? Jede Anforderung wird als erfüllt, teilweise oder offen bewertet – mit klarer Liste für Sie.

  3. Umsetzung

    Zuerst die größten Risiken, etwa fehlende oder ungetestete Sicherungen, veraltete Systeme oder ein offenes Patienten-WLAN.

  4. Dokumentation

    Netzplan, Geräteliste, Zuständigkeiten, Maßnahmen und Notfallplan – verständlich und griffbereit.

  5. Jährliche Überprüfung

    Die Richtlinie wird fortgeschrieben und Ihre Praxis verändert sich. Einmal im Jahr prüfen wir den Stand und passen an.

Warum ein Dienstleister aus der Region?

Praxen brauchen jemanden, der zwischen den Sprechzeiten erreichbar ist und bei einem Ausfall schnell vor Ort sein kann. Unser Sitz in Bad Orb macht die Wege im Kinzigtal kurz – Bad Orb, Wächtersbach, Bad Soden-Salmünster, Gelnhausen, Hanau.

Und weil wir auch Websites bauen, bekommen Sie auf Wunsch eine barrierefreie Praxis-Website mit Sprechzeiten und Online-Terminhinweis gleich mit.

Häufige Fragen zur IT-Sicherheitsrichtlinie

Ist die IT-Sicherheitsrichtlinie für unsere Praxis Pflicht?

Ja. Die Richtlinie nach § 390 SGB V gilt für alle vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen. Welche Anforderungen im Einzelnen gelten, hängt von der Zahl der Personen ab, die ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind, und von der Ausstattung. Für Zahnarztpraxen gibt es eine eigene, vergleichbare Richtlinie der KZBV.

Müssen wir einen zertifizierten Dienstleister beauftragen?

Nein. Die KBV führt eine Liste zertifizierter Dienstleister, eine Zertifizierung ist für Ihren IT-Dienstleister aber keine Pflicht. Entscheidend ist, dass die Anforderungen in Ihrer Praxis umgesetzt und dokumentiert sind.

Wie lange dauert die Umsetzung?

Das hängt vom Ausgangszustand ab. Die Bestandsaufnahme ist meist an einem Termin erledigt. Danach setzen wir die Punkte mit dem größten Risiko zuerst um – in sprechstundenfreien Zeiten, ohne Praxisausfall.

Was bekommen wir am Ende?

Eine Dokumentation mit Netzplan, Geräteliste, Zuständigkeiten, umgesetzten Maßnahmen und Notfallplan – nachvollziehbar, falls jemand nachfragt, und als Grundlage für die jährliche Überprüfung.

Betreuen Sie auch die Telematikinfrastruktur?

Ja. Konnektor, Kartenterminals und die Anbindung an die Praxissoftware gehören dazu; bei der Praxissoftware selbst stimmen wir uns mit dem Hersteller ab.

Wie sicher ist Ihre Praxis-IT?

Im kostenlosen Erstgespräch – gern außerhalb der Sprechzeit – klären wir den Stand und die nächsten Schritte.