E-Rechnung im Handwerk: was jetzt gilt
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Eine PDF-Datei per E-Mail ist dabei keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes; gemeint sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD.
Für den Versand gelten Übergangsfristen: Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle. Wir sorgen dafür, dass Postfach, Software und Ablage darauf vorbereitet sind. Die steuerlichen Details klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.





